Spanischer Führerschein

Wer ist eigentlich zum Umtausch des Führerscheins in einen spanischen verpflichtet? Jeder, der einen Führerschein mit Ablaufdatum hat (unter b auf der Vorderseite des Führerscheins), muss diesen erst kurz vor Ablauf umtauschen. Wer einen unbefristeten Führerschein hat, hat diesen spätestens 2 Jahre nach Wohnsitznahme in Spanien umzutauschen – hierzu wird das Ausstellungsdatum der Residencia zugrundegelegt. Schweizer müssen ihren Führerschein bereits nach 6 Monaten ab Ausstellung der Residencia umtauschen. Vor dem Umtausch muss ein Eignungstest bei einem Centro Reconocimiento Conductores (Centro Medico, das autorisiert ist, diese Tests durchzuführen) absolviert werden. Ausnahme: Sie haben einen Führerschein mit Ablaufdatum, wollen aber vor Ablauf einen freiwilligen Umtausch vornehmen. In diesem Fall ist ein Eignungstest nicht erforderlich, und Ihr neuer spanischer Führerschein hat dasselbe Ablaufdatum wie Ihr alter Führerschein. In allen anderen Fällen wird der spanische Führerschein mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgestellt, vorausgesetzt, man ist 60 Jahre alt oder jünger. Bei Menschen über 60 Jahren verkürzt sich die Laufzeit anteilig.

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