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Residencia Permanente

Für die Residencia Permanente – also die Erneuerung der Residencia nach 5 Jahren – gelten dieselben Bedingungen wie für die erstmalige Beantragung der Residencia. D.h.für Arbeitnehmer oder Selbstständige in Spanien gelten die Bedingungen als erfüllt. . Alle anderen Antragsteller müssen einin Nachweis über die finanzielle Situation führen, hierzu wird das Certificado de Saldo der spanischen Bank über einen Betrag von mind. 8000 € (Stand: 2026) verlangt, Rentner können auch ihren Rentenbescheid vorlegen, sofern die Rente das Ingreso Minimo Vital in Spanien übersteigt. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass man über eine Krankenversicherung verfügt, welche dieselbe Deckung hat wie die spanische gesetzliche Krankenversicherung. Für Kinder, die die Residencia Permanente beantragen, müssen die Eltern den Nachweis erbringen, dass diese krankenversichert sind und dass ausreichende finanzielle Mittel bzw. Einnahmen für die Unterhaltung der Kinder vorhanden sind.

Spanischer Führerschein

Wer ist eigentlich zum Umtausch des Führerscheins in einen spanischen verpflichtet? Jeder, der einen Führerschein mit Ablaufdatum hat (unter b auf der Vorderseite des Führerscheins), muss diesen erst kurz vor Ablauf umtauschen. Wer einen unbefristeten Führerschein hat, hat diesen spätestens 2 Jahre nach Wohnsitznahme in Spanien umzutauschen – hierzu wird das Ausstellungsdatum der Residencia zugrundegelegt. Schweizer müssen ihren Führerschein bereits nach 6 Monaten ab Ausstellung der Residencia umtauschen. Vor dem Umtausch muss ein Eignungstest bei einem Centro Reconocimiento Conductores (Centro Medico, das autorisiert ist, diese Tests durchzuführen) absolviert werden. Ausnahme: Sie haben einen Führerschein mit Ablaufdatum, wollen aber vor Ablauf einen freiwilligen Umtausch vornehmen. In diesem Fall ist ein Eignungstest nicht erforderlich, und Ihr neuer spanischer Führerschein hat dasselbe Ablaufdatum wie Ihr alter Führerschein. In allen anderen Fällen wird der spanische Führerschein mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgestellt, vorausgesetzt, man ist 60 Jahre alt oder jünger. Bei Menschen über 60 Jahren verkürzt sich die Laufzeit anteilig.

Autokauf in Spanien von privat

In Spanien können Fahrzeuge seitens des Finanzamts, der DGT oder der Seguridad Social mit einem Embargo belegt werden, wenn der Fahrzeughalter Schulden bei einer dieser Behörden hat oder auch ein Strafmandat nicht bezahlt wurde. Dies führt dazu, dass das Fahrzeug nicht auf einen neuen Halter umgemeldet werden kann, bevor das Embargo aufgehoben wurde. Deshalb empfiehlt es sich immer, vor Kauf eines Fahrzeuges von privat zu prüfen, ob das Fahrzeug “sauber” ist. Wenn dies der Fall ist, kann die Ummeldung unter Vorlage des Kaufvertrages, der persönlichen Dokumente und der Fahrzeugpapiere erfolgen. Gleichzeitig muss der neue Halter eine Steuer (ITP oder im Volksmund “Traspaso” genannt) in Höhe von 4% bzw. 8% des gelisteten Zeitwerts entrichten. Insofern verdient das Finanzamt der Balearen an jedem Halterwechsel.

KFZ-Ummeldung in Spanien

Wenn die KFZ-Ummeldungen (Registrierung von ausländischen Fahrzeugen) auf Mallorca im Jahr 2024 schon einige Monate in Anspruch nehmen konnten, so dauert der Prozess, Stand 2026, mittlerweile 7 bis 9 Monate. Laut der Behörden sei dies zurückzuführen auf die zu knappe Personalsituation beim Consell de Mallorca. Dieser vergibt nach Pruefung der eingereichten Unterlagen den Termin für die Inspektion und führt diese auch gemeinsam mit dem ITV durch. Insbesondere wird überprüft, ob das Fahrzeug Veränderungen erfahren hat und ob es den technischen Vorschriften in Spanien entspricht. Modifikationen gleich welcher Art werden nicht akzeptiert, selbst wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) z.B. aus Deutschland vorliegt. Das Fahrzeug muss im Originalzustand (ab Werk) sein. Ausnahme: Das Fahrzeug wird als Umzugsgut angemeldet. Hierfür ist ein Nachweis über einen zeitnahen Umzug (8-Wochen-Frist) aus dem Heimatland nach Spanien vorzulegen. Wenn das Fahrzeug als Umzugsgut angemeldet wird, laesst sich auch die Matricula-Steuer (eine Steuer für die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges in Spanien) sparen. Allerdings wird dies durch das spanische Finanzamt erschwert, indem es die Vorlage von Dokumenten mit Apostille verlangt.

Wichtig: Auch wenn der Ummeldeprozess sehr lange dauert, so dürfen Sie Ihr Fahrzeug nach Einreichen der Akte weiterfahren. Sie erhalten einen Beleg des Consell de Mallorca, der bei einer möglichgen Polizeikontrolle als Nachweis dafür dient, dass Ihr Fahrzeug in der Ummeldung ist.

Residencia für Privatiers und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer und Autonomos (Selbständige) in Spanien ist es möglich, das Certificado UE (auch “Residencia” genannt), zu beantragen, ohne Bedingungen erfüllen zu müssen. Dies gilt nur für die eigene Person. Sobald Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner in Abhängigkeit von dem Arbeitnehmer oder Autonomo auch die Residencia beantragen wollen, so muss Nachweis über das Einkommen in Form der Gehaltsabrechnung des letzten Monats (Arbeitnehmer) oder des letzten Quartals (Autonomo) geführt werden. Anhand dieser Nachweise kann das Einkommen auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, um festzustellen, ob die Summe für die Unterhaltung der eigenen Person und der Familienangehörigen ausreichend ist. Hierzu wird eine Tabelle zugrunde gelegt, die das Mindesteinkommen in Spanien enthält.

Ähnlich ist es bei Privatiers: Sie müssen für ihre eigene Residencia den Nachweis über finanzielle Reserven führen – es gelten dieselben Beträge wie bei Arbeitnehmern. Ausserdem müssen sie eine Krankenversicherung nachweisen, die in Spanien vollumfänglich gültig ist und deren Leistungen mit denen der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung (Seguridad Social) verglichen werden. So darf sie z.B. keinen Eigenbehalt oder Zuzahlungen enthalten. Die nachzuweisenden finanziellen Reserven (oder Jahreseinkommen) betrugen in 2025 für 1 Person 7.905,80 €.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins?


Zunächst ist eine Verlustanzeige bei der Policia Local zu erstatten, bei Diebstahl eine Anzeige bei der Guardia Civil.
Wenn es sich um einen spanischen Führerschein handelt, so kann bei der DGT (Direccion General de Trafico) ein Duplikat bestellt werden. Dauer bis zum Erhalt des neuen Führerscheins ca. 6 Wochen.
Handelt es sich um einen deutschen Führerschein und hat der Inhaber seinen Lebensmittelpunkt in Spanien, so muss er einen Führerscheinumtausch beim Trafico erwirken. Das heisst, er erhält einen spanischen Führerschein. Hierzu muss er die Residencia (Certificado UE) besitzen. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorher beim Kraftfahrbundesamt einen Auszug aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu besorgen, in welchem alle Daten zum Führerschein wie auch die Führerscheinklassen aufgeführt sind. Allerdings ist das nur möglich bei Führerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.
Für Touristen, deren Führerschein während ihres Urlaubs in Spanien verloren geht oder gestohlen wird, reicht in der Regel die Vorlage der Verlust- oder Diebstahlsanzeige als „Führerscheinersatz“, um nach Hause zu fahren.

Was ist das S1-Dokument und wozu die Residencia?

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und im europäischen Ausland lebt, kann mit dem S1 Formular seiner gesetzlichen Krankenkasse seine Ansprüche auf Gesundheitsleistungen nach Spanien übertragen.  Die spanische Krankenversicherung rechnet die erbrachten Leistungen dann mit der deutschen Krankenkasse ab. Dies gilt für Bürger aus allen EU-Ländern, da das S1 ein EU-Standardformular ist.

Von dem S1 Dokument können vor allem Rentner, aber auch Grenzgänger und Entsendete profitieren, soweit sie im EU Ausland leben. Zusätzlich zum S1 muessen diese die Residencia vorlegen, um ihre Krankenversicherung nach Spanien übertragen zu können. Die Residencia oder Certificado UE wird auf Mallorca beim Ausländeramt in Palma beantragt und dient der Seguridad Social  (gesetzliche spanische Krankenversicherung) als Nachweis, dass man seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat.

Bei der Beantragung der Residencia benötigen Rentner, Grenzgänger und Entsendete wiederum das S1-Dokument als Nachweis ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

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