Autokauf in Spanien von privat

In Spanien können Fahrzeuge seitens des Finanzamts, der DGT oder der Seguridad Social mit einem Embargo belegt werden, wenn der Fahrzeughalter Schulden bei einer dieser Behörden hat oder auch ein Strafmandat nicht bezahlt wurde. Dies führt dazu, dass das Fahrzeug nicht auf einen neuen Halter umgemeldet werden kann, bevor das Embargo aufgehoben wurde. Deshalb empfiehlt es sich immer, vor Kauf eines Fahrzeuges von privat zu prüfen, ob das Fahrzeug “sauber” ist. Wenn dies der Fall ist, kann die Ummeldung unter Vorlage des Kaufvertrages, der persönlichen Dokumente und der Fahrzeugpapiere erfolgen. Gleichzeitig muss der neue Halter eine Steuer (ITP oder im Volksmund “Traspaso” genannt) in Höhe von 4% bzw. 8% des gelisteten Zeitwerts entrichten. Insofern verdient das Finanzamt der Balearen an jedem Halterwechsel.

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