KFZ-Ummeldung in Spanien

Wenn die KFZ-Ummeldungen (Registrierung von ausländischen Fahrzeugen) auf Mallorca im Jahr 2024 schon einige Monate in Anspruch nehmen konnten, so dauert der Prozess, Stand 2026, mittlerweile 7 bis 9 Monate. Laut der Behörden sei dies zurückzuführen auf die zu knappe Personalsituation beim Consell de Mallorca. Dieser vergibt nach Pruefung der eingereichten Unterlagen den Termin für die Inspektion und führt diese auch gemeinsam mit dem ITV durch. Insbesondere wird überprüft, ob das Fahrzeug Veränderungen erfahren hat und ob es den technischen Vorschriften in Spanien entspricht. Modifikationen gleich welcher Art werden nicht akzeptiert, selbst wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) z.B. aus Deutschland vorliegt. Das Fahrzeug muss im Originalzustand (ab Werk) sein. Ausnahme: Das Fahrzeug wird als Umzugsgut angemeldet. Hierfür ist ein Nachweis über einen zeitnahen Umzug (8-Wochen-Frist) aus dem Heimatland nach Spanien vorzulegen. Wenn das Fahrzeug als Umzugsgut angemeldet wird, laesst sich auch die Matricula-Steuer (eine Steuer für die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges in Spanien) sparen. Allerdings wird dies durch das spanische Finanzamt erschwert, indem es die Vorlage von Dokumenten mit Apostille verlangt.

Wichtig: Auch wenn der Ummeldeprozess sehr lange dauert, so dürfen Sie Ihr Fahrzeug nach Einreichen der Akte weiterfahren. Sie erhalten einen Beleg des Consell de Mallorca, der bei einer möglichgen Polizeikontrolle als Nachweis dafür dient, dass Ihr Fahrzeug in der Ummeldung ist.

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