Residencia für Privatiers und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer und Autonomos (Selbständige) in Spanien ist es möglich, das Certificado UE (auch “Residencia” genannt), zu beantragen, ohne Bedingungen erfüllen zu müssen. Dies gilt nur für die eigene Person. Sobald Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner in Abhängigkeit von dem Arbeitnehmer oder Autonomo auch die Residencia beantragen wollen, so muss Nachweis über das Einkommen in Form der Gehaltsabrechnung des letzten Monats (Arbeitnehmer) oder des letzten Quartals (Autonomo) geführt werden. Anhand dieser Nachweise kann das Einkommen auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, um festzustellen, ob die Summe für die Unterhaltung der eigenen Person und der Familienangehörigen ausreichend ist. Hierzu wird eine Tabelle zugrunde gelegt, die das Mindesteinkommen in Spanien enthält.

Ähnlich ist es bei Privatiers: Sie müssen für ihre eigene Residencia den Nachweis über finanzielle Reserven führen – es gelten dieselben Beträge wie bei Arbeitnehmern. Ausserdem müssen sie eine Krankenversicherung nachweisen, die in Spanien vollumfänglich gültig ist und deren Leistungen mit denen der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung (Seguridad Social) verglichen werden. So darf sie z.B. keinen Eigenbehalt oder Zuzahlungen enthalten. Die nachzuweisenden finanziellen Reserven (oder Jahreseinkommen) betrugen in 2025 für 1 Person 7.905,80 €.

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