Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und im europäischen Ausland lebt, kann mit dem S1 Formular seiner gesetzlichen Krankenkasse seine Ansprüche auf Gesundheitsleistungen nach Spanien übertragen. Die spanische Krankenversicherung rechnet die erbrachten Leistungen dann mit der deutschen Krankenkasse ab. Dies gilt für Bürger aus allen EU-Ländern, da das S1 ein EU-Standardformular ist.
Von dem S1 Dokument können vor allem Rentner, aber auch Grenzgänger und Entsendete profitieren, soweit sie im EU Ausland leben. Zusätzlich zum S1 muessen diese die Residencia vorlegen, um ihre Krankenversicherung nach Spanien übertragen zu können. Die Residencia oder Certificado UE wird auf Mallorca beim Ausländeramt in Palma beantragt und dient der Seguridad Social (gesetzliche spanische Krankenversicherung) als Nachweis, dass man seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat.
Bei der Beantragung der Residencia benötigen Rentner, Grenzgänger und Entsendete wiederum das S1-Dokument als Nachweis ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.